AGB
SyRa-fit Gesundheitssportgruppen
1. Voraussetzungen & Sporttauglichkeit:
1.1.
Es bestehen von Seiten des Klienten keine gesundheitlichen Bedenken hinsichtlich eines
Gesundheitstrainings.
1.2.
Der Klient absolviert vor Aufnahme in eine Gesundheitssportgruppe einen kostenlosen
Schnupperkurs.
1.3.
Bei Aufnahmewunsch werden dem Klienten der Anamnesebogen, die aktuelle Preisliste und die
AGB übergeben.
1.4.
Der Anamnesebogen ist vor Beginn des ersten offiziellen Kurses vollständig und
wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben wieder abzugeben.
1.5.
Sollte es von Seiten des Trainers gesundheitliche Bedenken geben, kann vom Klienten auch
ein ärztliches Attest zur Sporttauglichkeit gefordert werden.
1.6.
Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen etc.)
vor, während oder nach dem Training wird der Klient den Trainer sofort unterrichten.
2. Training
2.1.
Die Dauer einer Kurseinheit beträgt je nach Kurs 45, 60 bzw. 75 Minuten oder länger.
2.2.
Der Klient bringt folgendes zum Gesundheitssportkurs / Rehasportkurs mit:
- Handtuch (als Mattenauflage)
- für die Kurse in der Turnhalle eine Rollmatte (Handtuch entfällt)
- bequeme (Sport)-Kleidung
- rutschfeste warme Socken (das Training erfolgt ohne Schuhe)
- saubere Turnschuhe für den Gesundheitssportkurs PLUS & Präventionssportkurs
- bei Bedarf ein Nackenstützkissen (für die Entspannungseinheit)
2.3
In den Gesundheitsgruppen / Reha-Sportgruppen werden die Trainingsgeräte durch SyRa-fit
gestellt.
2.4
Wer am Präventionskurs teilnehmen möchte, muss ein Sortiment an Kleingeräten wie z.B.
Hanteln, Gewichtsmanschetten, Massageball usw. mitbringen. Das Set kann zum Einkaufspreis
bei SyRa-fit erworben werden.
2.5
Um gute Trainingsergebnisse zu erzielen, sollte die Teilnahme an den Kursen regelmäßig
erfolgen.
Empfehlung:
Gut
1x Sport / Woche - Leistung gleichbleibend, hält den Abbauprozess des Körpers auf
Sehr gut
2x Sport / Woche - das Leistungsniveau wird gesteigert
Optimal
3x Sport / Woche – Verbesserung der Kondition, Stabiles Muskelkorsett
3. Zahlungsbedingungen
3.1
Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste und es wird monatlich im Voraus (bis zum 5.
des Monats) oder direkt vor Kursbeginn bezahlt. Auf Wunsch erhält der Klient am Ende des
Kalenderjahres eine Gebührenbescheinigung.
3.2
Schichtarbeiter können bei Bedarf gern 2 halbe Kurse buchen, sie zahlen im Dauerauftrag 2x
50% der jeweiligen Kursgebühr.
3.3
Der Klient kann zwischen Barzahlung oder Zahlung als Dauerauftrag wählen. Ein ständiger
Wechsel zwischen Barzahlung und Dauerauftrag ist nicht gestattet.
Barzahlung
- Barzahler erhalten keine Rabatte. Es gilt der Kurspreis, der auch bei Bezahlung für einen
Monat entsprechend multipliziert wird.
- Sollte ein Kurs durch SyRa-fit abgesagt werden, wird die vorausbezahlte Summe
entsprechend auf einen späteren Kurs angerechnet. Das Gleiche gilt, wenn der Klient den Kurs
mindestens 2h vorher begründet absagt.
- Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten
Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
- Barzahler, die einen kompletten Monat ohne Vorlage eines ärztlichen Attests fehlen, zahlen
eine Ausfallgebühr von 50% des Kursplatzes.
- Falls die Teilnahme in den letzten 6 Monaten unter 1x pro Monat liegt bzw. insgesamt 3
Fehlmonate vorliegen, wird der Kursplatz nur noch durch die Einrichtung eines Dauerauftrages
gesichert.
Dauerauftrag
- Die stark ermäßigten Monatsbeiträge gelten nur im langfristigen Dauerauftragsverfahren über
mindestens 12 Monate im Jahr. Es wurden bei der Kalkulation Urlaubs- & Krankheitstage der
Klienten, Feiertage, Sommerpause und Weihnachtsferien entsprechend berücksichtigt.
Rehasport
- Es gibt keine Verpflichtung Zuzahlungen zu entrichten, um am Rehabilitationssport
teilzunehmen. Angebote mit Zuzahlung können jedoch vom Versicherten freiwillig gewählt
werden.
- Reha-Sportler, die einen kompletten Monat ohne Vorlage eines ärztlichen Attests fehlen,
zahlen eine Ausfallgebühr von 50% des Kursplatzes.
4. Haftungsausschluss
4.1
Die Teilnahme an den SyRa-fit Gesundheitssportkursen und den vereinbarten Einzelstunden
erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Dem Klienten ist bekannt, dass die Teilnahme
auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt.
4.2.
Gegenüber dem Klienten schließt SyRa-fit jede Haftung für einen Sach- und/oder
Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch
außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehenden Haftungsbeschränkung betroffen.
4.3.
Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des
Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum
Trainingsort. (Ausnahme Rehasport)
4.4
SyRa-fit haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte
oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung des Trainings einhergehen. Daraus
entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.
4.5
Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und
Geld, wird durch SyRa-fit keine Haftung übernommen.
5. Datenschutz (siehe Anhang „Allgemeine Datenschutzhinweise“ 06/2018 gemäß
DSGVO)
5.1
SyRa-fit und ihre Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
5.2
Die personenbezogenen Daten (einschließlich Gesundheits- und Fitnessdaten) der Klienten
werden von SyRa-fit streng vertraulich behandelt. Sie werden nicht an Dritte weiter gegeben.
6. Trainingsbeginn und –ende
6.1
Mit Unterzeichnung des Anamnesebogens und der Anerkennung der AGB von SyRa-fit beginnt
das Training in der gewünschten Gruppe.
6.2
Solange der Dauerauftrag läuft, bleibt der Gruppenplatz auch bei Nichtteilnahme für den
Klienten reserviert.
6.3
Sollte absehbar sein, dass der Klient aus ernsten, gesundheitlichen Gründen länger als 4
Wochen nicht am Kurs teilnehmen kann, kann er, nachdem er SyRa-fit einen entsprechenden
ärztlichem Attest vorgelegt hat, selbstständig den Dauerauftrag ruhen lassen. Übersteigt diese
Ausfallzeit 3 Monate im Kalenderjahr und der Klient möchte seinen Platz nicht verlieren, sind ab
den 4. Monat 50% der Kursgebühr zu zahlen.
6.4
Der Klient kann seine Teilnahme mit sofortiger Wirkung beenden. Hierfür reicht eine mündliche
Benachrichtigung. Auch die unbegründete Abmeldung des Dauerauftrages wird als sofortige
Kündigung des Trainings angesehen.
6.5
Wer in Folge 2 Monate fehlt und keine Ruhe- bzw. Kursgebühr gezahlt hat, verliert ebenfalls
automatisch den Anspruch auf seinen Gruppenplatz.
Rehasport
- Die Möglichkeit der Teilnahme endet nach Ablauf der Verordnungsdauer bzw. nach
Absolvierung der verordneten Einheiten ohne Kündigungsfrist. (ansonsten gelten 6.1 – 6.5)
Stand Dezember 2017